Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen
ergibt sich aus den aktuellen DIN-Vorschriften.
Ein Flucht- und Rettungsplan muss beachtet werden,
wenn er sinnvoll sein soll. Deshalb gestalten wir Ihre Pläne
auffällig, aber nicht aufdringlich.
Ihren persönlichen Gestaltungswünschen
entsprechen wir gerne, so weit es die Regelungen und Vorschriften zulassen.
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